Allgemeines über Förderung

Für die Förderung und Finanzierung stehen je nach Vorhaben und Betreiber unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Bei der Förderung muss unterschieden werden zwischen Zuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen. Für die Finanzierung von Bioenergieanlagen gelten die gleichen Kriterien wie auch bei herkömmlichen technischen Anlagen.





Landesregierung S-H

Landwirtschaftskammer S-H

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

Investitionsbank S-H

Maschinenring Mittelholstein e.V.

Kompetenzzentrum Biomassenutzung

Eine Gemeinschaftspräsentation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein,
der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH),
der Energieagentur der Investitionsbank Schleswig-Holstein, der Maschinenringe Schleswig-Holsteins
und des Kompetenzzentrums Biomassenutzung Schleswig-Holstein.

Diese Internetpräsentation wird durch das Zukunftsprogramm Wirtschaft,
das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
und die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein gefördert.