Förderung privater Haushalte
Die anfallenden Kosten für eine Umstellung der Heizungsanlage auf Biomasse-Energieträger werden derzeit durch das Marktanreizprogramm des Bundes auf Grundlage der Richtlinien zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt bezuschusst. Gefördert werden z.B. Pelletöfen und automatisch beschickte Pelletkessel mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 5 bis maximal 100 kW sowie automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln, jeweils mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 89 % sowie bestimmten, einzuhaltenden Emissionsgrenzwerten.
Für die Basisförderung gelten derzeit beispielsweise folgende Fördersätze:
· Pelletöfen mit Wassertasche bis zu 36 €/kW,
· Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher bis zu 36 €/kW,
· Scheitholzvergaserkessel pauschal bis zu 1125 € je Anlage.
Zusätzlich zur Basisförderung gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z.B. Biomassekessel und Solarkollektoren besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, erhält eine zusätzliche Förderung durch einen Effizienz- und einen Kombinationsbonus.
Die aktuellen Förderkonditionen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Förderanträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor dem Vorhabensbeginn zu stellen
Anlagen über 100 kW installierter Nennwärmeleistung werden über die KfW-Bankengruppe aus dem Programm Erneuerbare Engergien mit
Zinsverbilligungen und Tilgungszuschüssen gefördert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter KfW-Programm Erneuerbare Energien.
Eine Gemeinschaftspräsentation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, |

